Asbestsanierung nach TRGS 519

Asbestdemontage und Asbestentsorgung sind ebenfalls Teil unseres Angebots.

Aufgrund der eindeutig festgestellten Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, ist der Einsatz heute in vielen Ländern verboten - unter anderem in der ganzen EU.

In Deutschland unterliegt die Asbestsanierung der TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe: Asbest). Asbestsanierung und Asbestentsorgung dürfen nur Firmen ausführen, die über die notwendige Zulassung gemäß § 39 der Gefahrstoffverordnung verfügen.

Ein Privatmann darf asbesthaltige Baumaterialien (Asbest) weder abbauen noch entsorgen! Eine Asbestsanierung ist sehr aufwändig.

Da die Beschädigung von Asbest-Produkten zur Freisetzung der gesundheitsgefährenden Fasern führt, muss die Asbestsanierung in Gebäuden staubdicht von der Umgebung abgeschottet werden.

er Innenbereich muss während der Arbeiten ständig unter Unterdruck gehalten werden.

Die Arbeitsbereiche dürfen nur über Schleusensysteme betreten und verlassen werden.


In Abbruch Objekten sind am häufigsten ebene und gewellte Asbestzementplatten zu finden. Daneben gibt es - seltener - Vinyl Asbest-Platten, die häufig mit einem asbesthaltigen Kleber angebracht wurden.

Die Abrechnung unserer Leistungen im Bereich Asbestsanierung / Asbestentsorgung erfolgt nach Quadratmeter abgebauter Fläche. Der Abbau von flachen Asbestzementplatten ist aufwändiger als die Demontage von gewellten Asbest-Zementplatten und ist damit teurer. Die Lage der Asbest Platten - ob auf Dächern oder an Fassaden, groß- oder kleinformatig - hat hingegen keinen Einfluss auf den Preis.

Die Entsorgung der abgebauten Asbestzement Platten übernehmen wir als Asbestsanierer gerne - einschließlich Transport, aller Nachweise und Deponiegebühren. Den Abbau der Unterkonstruktion wie Holzlattung und Isolierung (KMF oder Styropor) bieten wir auf Wunsch ebenfalls als Zusatzleistung nach dem Abbau der Asbestzementplatten an.


Bei Interesse erarbeiten wir mit unserem Schwesterunternehmen A.B.A. gerne ein Angebot für Sie.